top of page

Ingenieurtechnische Tätigkeiten

Lageplan

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen möchten, wird hierfür in der Regel ein Lageplan von der zuständigen Baubehörde gefordert. Dieser muss der spezifischen Landesbauordnung entsprechen.

Der Lageplan zum Bauantrag entsteht auf der Grundlage der beim Vermessungsamt archivierten amtlichen Vermessungsunterlagen. Darüber hinaus werden von uns örtliche Aufnahmen der Geländesituation des Baugrundstückes aufgenommen, sowie planungsrechtliche und baurechtlichen Festlegungen der Baubehörde eingearbeitet. Zunächst wird für den Architekten oder Planer ein Vorabzug zu Planungszwecken erstellt, welcher u.a. den Katasterbestand, das aktuell geltende Planungsrecht, vorhandene Baulasten, Höhen des Geländes und der unmittelbaren Nachbarbebauung sowie die planungsrelevante Topographie (z.B. Bäume, Böschungen, Straßenbeleuchtungen etc.) enthält. Auf dieser Grundlage erstellt der Architekt die Bauzeichnungen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen sowie der örtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten. Nachdem die Planung abgeschlossen wurde, tragen wir das Bauvorhaben mit Berechnung der Abstandsflächen sowie Grund- und Geschossflächenzahlen in den Lageplan ein. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie alle notwendigen Informationen um Ihren Bauantrag für Ihr Bauvorhaben zu stellen. Unser Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beurkundet mit Siegel und Unterschrift Ihren Lageplan und somit wird er zum amtlichen Lageplan.

 

Beauftragen Sie uns und wir stehen Ihnen und Ihrem Architekten mit all unserer Erfahrung während der gesamten Planung zur Seite.

Abtandsflächenplan

Abstandsflächenplan

Der Abstandsflächenplan ist ein Teil des Lageplans und wird in der Landesbauordnung geregelt.

Auch werden Abstandsflächen benötigt, um bei einer Zerlegung festzustellen, ob gegebenenfalls eine Baulast von Nöten ist.

Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme / Bestandsplan

Bei einer Bestandsaufnahme wird die Grundlage für eine Planung eines Bauvorhabens geschaffen. Hier wird hauptsächlich die Topographie aufgenommen und in einem Bestandsplan dargestellt. Das bedeutet es werden Punkte in Lage und Höhe gemessen und in einer Grafik dargestellt. Zusätzlich zu der Topographie werden hier auch weitere relevante Punkte / Bauteile im Bereich der Baumaßnahme aufgenommen wie:

 

  • Kanaldeckel / Kanalsohlen

  • Lampen

  • Straßen

  • Gehweg

  • Eventueller Überbau von Nachbargebäuden

  • Bestandsgebäude

  • Bäume

  • Böschungen

Bauabsteckung

Bauabsteckung (Grobabsteckung)

Damit für die Baufirma die Lage des Aushubes klar definiert ist, wird der Neubau / Anbau mit Pflöcken angezeigt. Zusätzlich wird noch eine Höhenangabe festgelegt, welche die Tiefe des Aushubes der Baugrube definiert.

Nach der durchgeführten Grobabsteckung erhält der Eigentümer / Bauherr / Baufirma ein Absteckprotokoll mit den Gebäudemaßen und Abständen zu den Grenzen, damit eine Kontrolle der Baufirma vor Ort stattfinden kann.

Schnurgerüst

Einmessung von Schnurgerüsten inklusive Schnurgerüst-Abnahmebescheinigung (Feinabsteckung)

Bei einem Baugenehmigungsverfahren nach § 58 Landesbauordnung wird für die genaue Festlegung der Lage eines Neubaus / Anbaus ein Schnurgerüst-Abnahmebescheinigung von der zuständigen Baurechtsbehörde verlangt, welche aus einem schriftlichen Teil und einer Skizze besteht.

In der Örtlichkeit wird meistens die Rohbauwand vom Keller eingeschnitten. Das bedeutet die Rohbauwände werden auf das Schnurgerüst verlängert und dort mit Nägeln eingeschlagen. Verbindet man diese Nägel mit einer Schnur, erhält man die Außenkante des Rohbaus.

Bei größeren Neubauten werden auch Achsen angegeben, welche meist orthogonal durch den Neubau verlaufen.

Höhenmessung

Höhenmessung

(z.B. First- und Traufhöhe)

Meistens im Zusammenhang mit der Erstellung eines Lageplans werden von den umliegenden Gebäuden Ihres Baugrundstückes First und Traufhöhen gemessen, damit die Planung Ihres Architekten für Ihren Neubau angepasst werden kann. Hierdurch werden die Abstandsflächen berechnet und falls kein Bebauungsplan vorliegt, greift §34 BauGB, welcher das Folgende besagt:

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (Quelle BauGB §34).

Erdmassenermittlungen
Erdmassenermittlung

Um die Masse z.B. vom Aushub eines Erdbauers ermitteln zu können, bieten wir Ihnen eine Erdmassenermittlung an. Hier wird vom Urgelände und nach dem Aushub eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Durch den dreidimensionalen Abzug der zwei Aufnahmen erhält man die Masse, welche bewegt wurde.

Geländeschnitte

Geländeschnitte

Darunter versteht man Schnitte über eine gewisse Strecke z.B. über die Länge Ihres Flurstückes.

Hier wird in einem Diagramm der Höhenunterschied auf eine gewisse Distanz angezeigt. Dies wird zur Planung einer Baumaßnahme von manchen Architekten gewünscht.

Mietflächenermittlung
mietflächenermittlung-1_edited.jpg

Mietflächenermittlung / Wohnflächenermittlung

Die Grundlage für Wohnungskaufpreise bzw. Mietkosten bilden die Flächenangaben. Weichen die Werte auf dem Papier von den tatsächlichen Werten ab, hat dies einen nicht unerheblichen Geldwertverlust zur Folge. Ebenfalls erfolgen die Heiz- und Mietnebenkostenabrechnungen nach einem Verteilungsschlüssel, welcher auf Flächenangaben basiert. Daher sollten korrekte Werte für Sie als Eigentümer oder Mieter eine große Rolle spielen.

Wir messen sehr gerne Ihre Wohnung (nach) und berechnen diese wahlweise nach den folgenden Standards:

- DIN 277
- WoFLV
- Gif von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. eine "Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum".

Setzungsmessungen

Setzungsmessungen / Deformationsmessungen

Hier werden feste Punkte an Bauwerke über einen längeren Zeitraum gemessen, um eine Veränderung sowohl in der Höhe als auch in der Lage zu erkennen.

Wir überwachen und führen beispielsweise an folgenden Objekten Setzungsmessungen / Deformationsmessungen durch :

  • Kirchen

  • Großen Bauwerken

  • Straßen

  • Bahngleisen

  • Kanäle

Nivellement

Nivellement

Sind Höhenübertragungen von einem Punkt zu einem anderen.

Meistens wird hier von mehreren amtlichen Höhenbolzen ausgegangen und diese Höhe zum Ziel übertragen.

Hier gibt es auch verschieden Höhensysteme.

Je nach Wunsch messen wir in dem für Sie passenden Höhensystem:

  • DHHN12

  • DHHN92

  • DHHN 2016

bottom of page